EP 31: Das BEM im BGM
Eberhard Kiesche ist Diplom-Sozialwirt und DV-Betriebswirt und seit über 25 Jahren als arbeitnehmerorientierter Berater für Interessenvertretungen tätig. Seit 2006 arbeitet er bundesweit als selbstständiger Berater. Seine Schwerpunkte liegen in der Arbeitszeitgestaltung, dem Beschäftigtendatenschutz, dem Arbeits- und Gesundheitsschutz und dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement. Er ist Autor diverser Fachbeiträge und Bücher. Seine Dienstleistungen sind Seminar- und Referententätigkeiten, Beratungen, Gutachten und Veröffentlichungsprojekte.
Tätigkeiten
- Seit 2004 Beschäftigung mit BEM bundesweit in Seminaren (auch Inhouse-Seminare), auf Tagungen, in Beratungen und Veröffentlichungen
- Mitwirkung in BEM-Einigungsstellenverfahren (bundesweit)
- Evaluation von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen eingeführter BEM-Verfahren in Unternehmen (bundesweit, nach ca. 1 Jahr)
- Entwicklung, Erprobung und Pflege einer „Mustervereinbarung BEM“ seit 2007
- Abgrenzung des BEM von Krankenrückkehrgesprächen in Aufsätzen
- Aufsätze zur Reichweite der Mitbestimmung von Betriebs- und Personalräten im BEM, u.a. im Werkbuch „BEM“ (Bund-Verlag)
- Mitkommentator im Kommentar zum SGB IX Hrsg. Feldes, Kohte, Stevens-Bartol (§§ 109-115 SGB IX – Integrationsfachdienste im Bund-Verlag, 5. Auflage 2023)
- Diverse Veröffentlichungen, unter anderen zum Beschäftigtendatenschutz und BEM und zu Gesundheitsdaten.
Kiesche schreibt für aktuelle Zeitschriften:
- Sicher ist sicher (sis), Erich Schmidt Verlag
- Gute Arbeit, Bund-Verlag (über BEM zuletzt in 1/20239
- Betriebsrat und Recht (BRuR) – Vahlen
- RP Praxis (Universität Halle)
Zusammen haben wir im letzten Juni 2022 unser Buch zu den Grundlagen in der Praxis zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement in der 3. Auflage aktualisiert. Dort sind alle aktuellen Gesetzesveränderungen (Stand 2022) zu finden und unzählige Hinweise für die praktische Umsetzung des BEM in den Betrieben. Für diejenigen, für die das hilfreich sein kann: Es ist im wbv-Verlag erschienen.
Das Gespräch mit Eberhard Kiesche - die Inhalte
Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM), Grundlagen und die Rolle der einzelnen Stützfeiler darin
- Das BGM erfordert die Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeit und Arbeitsorganisation sowie die Befähigung zum gesundheitsfördernden Verhalten der Mitarbeiter zum Ziel haben.
- Was gehört dazu: BEM, Arbeitsschutz und Betriebliche Gesundheitsförderung
- Was gehört nicht dazu: Krankengespräche, Fehlzeitenmanagement
Welche Ziele verfolgt das BGM?
- Gesundheitsförderung
- Rehabilitation
- Verhältnisprävention
- Verhaltensprävention
Welche Zielgruppen?
- BGM sollte sich zunächst grundsätzlich an alle Beschäftigten richten
- auch Führungskräfte (wertschätzende Führung)
- besonders schutzwürdige Gruppen (§ 4 Nr. 5 ArbSchG): Pandemie: Beschäftigte mit Vorerkrankungen
- vor Ort entscheiden: zielgruppenspezifische Maßnahmen und Programme des BGM: auf junge und ältere Beschäftigte, Führungskräfte, Frauen und Männer (Gendersensibilität), An- und Ungelernte oder auch auf Beschäftigte mit Migrationshintergrund bezogen
Die Schwerpunkte im BGM, ihre gesetzlichen Grundlagen und Tipps für die betriebliche Praxis
- Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF):
- Nicht verbindlich geregelt
- Freiwillig für Betriebe und Beschäftigte
- Angebot der Krankenkassen in § 20b SGB V
- Z.B. Rückenschule, medizinische Gesundheitschecks, Betriebssport, Gesundheitstage etc.
- Externe Netzwerke BGF nutzen
- Können in der Privatwirtschaft in freiwilligen Vereinbarungen gemäß § 88 BetrVG geregelt werden
- Achtung: auch Datenschutz beachten, Gesundheitsdaten auch im BEM relevant: Krankenkassen
Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Ist rechtlich verbindlich
- im ArbSchG und Arbeitsschutzverordnungen geregelt
- enge Verbindung BEM und Arbeitsschutz
- Achtung: Mitbestimmung - zwingende Betriebsvereinbarungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG Gesundheitsschutz und Einigungsstelle (auch für das BEM)
- Wichtig: Ganzheitliche integrierte Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der psychischen Belastung (auch für das BEM)
- Themen: alters- und alternsgerechte Arbeitsgestaltung; Präsentismus, psychische Erkrankungen (auch BEM)
- Wichtig: interne Vernetzung/Netzwerke: fachliche Vernetzung von internen Arbeitsschutzexperten unter Einschluss des Betriebs- und Personalrats und ggf. vorhandenen Gesundheitsbeauftragten
BEM nach § 167 Abs. 2 SGB IX
- eine Säule
- sind keine Krankengespräche
- BEM: Gesundheitsprävention und Rehabilitation
- BEM kann auf einzelne Regelungsfragen bezogen die Mitbestimmung des Betriebsrats auslösen: § § 87 Abs. 1, 6, 7 BetrVG
- Verfahrensordnung in einer BEM-BV/DV regeln
Prinzipien und Strategien für ein ganzheitliches und integriertes BGM
- Umfassende Information
- Qualifizierung, Supervision
- Netzwerkbildung (BGM-Akteure; BEM-Akteure, Lotsen)
- auch externe Netzwerke nutzen
- Beteiligung
- Geschlechtersensibilität
Verbesserungsprozesse im BGM
- den betriebliche bzw. behördliche Datenschutzbeauftragte von Beginn an einbeziehen
- Wichtig für das Qualitätsmanagement
- Evaluation auch im BEM enorm wichtig
- KVP im Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 3 Abs. 1Satz 3 ArbSchG):
Partizipative Methoden und Instrumente des BGM
- Workshop
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesundheitszirkel
- Mitarbeiterbefragung
- BGM-Lenkungsausschuss
- Rechte der Beschäftigten im Arbeitsschutz
Recht und betriebliche Praxis
- Interessenvertretungen nutzen
- Rechtsprechung, z.B. im BEM, nutzen
- Mitbestimmung Interessenvertretungen
Neue Themen und Trends
- Digitalisierung der Arbeitswelt (KI); Homeoffice
- Vereinbarkeit von Beruf und Familien
- Beschäftigte in besonderen Lebenslagen (z.B. Psychische Erkrankungen, Sucht, Krebs) – auch im BEM
Schlussbetrachtung:
BGM lohnt sich; Verzahnung muss sein; kooperativer Suchprozess; BGM rechnet sich (auch BEM).
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