BEM: Prävention und Inklusion im Arbeitsleben

EP 29: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona (Teil 4 von 4)

Audio herunterladen: MP3 | AAC | OGG | OPUS

Aus aktuellem Anlass: „Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona“

EP 28 + 29 Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Kontakt: wolfhard.kohte@jura.uni-halle.de

Zur Person

Er war von 1992 bis 2012 Inhaber der Gründungsprofessur Zivilrecht II an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit den Aufgabengebieten

  • Bürgerliches Recht
  • Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht
  • Zahlreiche Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht, darunter mit Andreas Bücker und Kerstin Feldhoff "Vom Arbeitsschutz zur Arbeitsumwelt", 1994 sowie Kommentierung zur RL 89/391, 1997, und zu §§ 2 und 9 ArbSchG, 2. Aufl. 2011. Seit 1998 gemeinsame interdisziplinäre Projekte mit Prof. Dr. Bernhard Zimolong (Ruhr-Universität Bochum, Arbeits- und Organisationspsychologie) "Integrativer und kooperativer Arbeits- und Umweltschutz - IKARUS" und "Arbeits- Gesundheits- und Umweltschutz in Marktbeziehungen - AGUM" beide gefördert durch die VW-Stiftung. Kommentierung der §§ 80, 87 - 91 im Handkommentar zum BetrVG (Hrsg. Franz Josef Düwell), 5. Auflage 2018. Kohte/Faber/Feldhoff, Gesamtes Arbeitsschutzrecht, Handkommentar, 2. Auflage 2018.
    Düwell/Göhle-Sander/Kohte, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2009.
    Feldes/Kohte/Stevens-Bartol, SGB IX Sozialgesetzbuch IX, 4. Auflage 2018 .
  • Von 2001 bis 2012 beteiligt am Sonderforschungsbereich 580 "Gesellschaftliche Entwicklungen nach dem Systemumbruch, Diskontinuität, Tradition und Strukturbildung" im Projekt B1 "Zwischenbetrieblicher Arbeitsmarkt zwischen Instabilität und mühsamer Neustrukturierung" zusammen mit Prof. Dr. Burkhard Lutz und PD Dr. Holle Grünert.
  • Seit 2012 Forschungsdirektor am Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Mitherausgeber des Online-Forums www.reha-recht.de
    Mitherausgeber der Zeitschriften • Verbraucher und Recht
    • Recht und Praxis der Rehabilitation
    Mitglied des jeweiligen Beirats der Fachzeitschriften • Juristische Rundschau •
    • Gute Arbeit • Zeitschrift für Verbraucher und Insolvenz (ZVI).

Das Gespräch mit Wolfhard Kohte

Die Inhalte:

• Die Corona Pandemie (Einführung und Begriffsklärung Verortung)

• Covid19 und die Biostoffverordnung

• Corona-Prävention - Anforderungen an Hygiene und Schutzmaßnahmen

• FAQ’s – Was wäre, wenn…

  1. Was hat Sie veranlasst, diese Broschüre möglichst schnell als Hilfe für betriebliche Akteure zu veröffentlichen? Was war Ihnen wichtig?

  2. Was eigentlich ist eine Pandemie und in welchem historischen Kontext begegnen wir ihr heute?

  3. Was hat Covid19 mit der Biostoffverordnung zu tun und warum ist die Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben so zentral?

  4. Sie schreiben in der Broschüre, wichtig seien „Aufklärung und Information“. Wozu das und welche Ziele werden mit den konkreten Maßnahmen und Verhaltensaufforderungen verfolgt?

  5. Die Gefährdungsbeurteilung ist also eine Voraussetzung für weiteres betriebsspezifisches Handeln insbesondere etwa für Betriebsanweisungen – wie könnten diese aussehen?

  6. Welche Anforderungen an Hygiene und Schutzmaßnahmen ergeben sich auch außerhalb des Gesundheitswesens?

  7. Welche Anforderungen sind an die Gestaltung der Arbeitsstätte zu stellen?

  8. Wie kann man besondere Personengruppen schützen und welche sind diese z.B.?

  9. Was wäre, wenn… (FAQ’S) Beispiele aus der Broschüre (Kap. 6) Info

Broschüre: Arbeits- und Gesundheitsschutz in Zeiten von Corona – Der Leitfaden für Betriebe und Beschäftigte, Dr. Eberhard Kohte und Prof Dr. Wolfhard Kohte, C.H.BECK, 2020 VK Print: 6,90, eBook 5,99 €

Diskussionsforum: www.reha-recht.de


Kommentare


Neuer Kommentar

Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.