BEM: Prävention und Inklusion im Arbeitsleben

EP 15: BEM, Datenschutz und Betriebs-/Dienstvereinbarungen 2019 (Teil 2/2)

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Interview-Datum: 24.04.2019 (Fortsetzung von EP 14)

Willkommen beim ipeco-podcast zu aktuellen Themen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement zur Prävention und Inklusion im Arbeitsleben.

Mein Gesprächspartner heute ist erneut Dr. Eberhard Kiesche von der AOB aus Bremen.

Dr. Eberhard Kiesche ist seit vielen Jahren ein Fachmann und Sachverständiger zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement und zum Datenschutz und berät im Rahmen seines Unternehmens AOB (Arbeitnehmerorientierte Beratung) zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Er ist Datenverarbeitungsspezialist und Betriebswirt. Neben seinen vielen praktischen Erfahrungen hat er einen datenschutzrechtlichen Blick auf das Thema BEM.

Ab dem 25.5.2018, also seit einem Jahr, gilt die neue DS-GVO (EU-Leitlinien) und ein angepasstes Bundesdatenschutzgesetz. Ein Jahr ist seither vergangen. Was hat sich getan, was konnte inzwischen konkretisiert werden? Und welche Auswirkungen haben diese Konkretisierungen auf die betriebliche BEM-Praxis und auf die Rahmenbedingungen und Leitlinien, also auf die Betriebsvereinbarungen bzw. Dienstvereinbarungen?

Die angesprochenen Themen in der Übersicht:

  • Mitbestimmung beim BEM für Betriebs- und Personalräte
  • Aktuelle Positionen von BAG und BVerwG/Entscheidungen zur Mitbestimmung
  • Aktuelle Rechtsprechung und Konsequenzen für bestehende und neue BEM-BVen, Einigungsstellenverfahren
  • BEM-Betriebsvereinbarungen nach DS-GVO und BDSG 2018: Anforderungen nach Art. 88 DS-GVO und § 26 BDSG 2018 (z.B. Einwilligung, Gesundheitsdaten, Datenminimierung)
  • Ordnungsgemäßes BEM nach BAG und LAG: Umzusetzende Grundlage für den Entwurf einer neuen BEM-BV oder die Überarbeitung einer bestehenden BEM-BV
  • Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz und datenschutzrechtliche Anforderungen an einen rechtskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten im BEM, z.B. Offenlegung von Diagnosen, Transparenz, Gesundheitsdaten
  • Wichtig: Die BV/DV als Erlaubnistatbestand für die Verarbeitung personenbezogener Daten im BEM-Prozess
  • BEM und Datenschutz: Notwendige Regelungen in der BEM-BV, Umsetzung der Datenschutzprinzipien nach Art. 5 DS-GVO für Betroffene, Schutzmaßnahmen, Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Erforderliche Anlagen zur BEM-BV – Neues und Altes: Anschreiben, datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung, zwei Erinnerungsschreiben, Datenblätter und Löschfristen, Verpflichtung auf Vertraulichkeit

Kontakt: Dr. Eberhard Kiesche (mail: Eberhard.Kiesche@t-online.de) * www.aob-bremen.de

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Wir veranstalten am 24.10.2019 einen (kostenpflichtigen) Workshop zum BEM Datenschutz in Betriebsvereinbarungen – Ein Update in Hamburg

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind!

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