BEM: Prävention und Inklusion im Arbeitsleben

EP 9: Prävention und Inklusion im Unternehmen aus juristischer Perspektive

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BEM Podcast: EP 09: Prof. Dr. Wolfhard Kohte: BEM: Prävention und Inklusion im Unternehmen aus juristischer Perspektiven: „Einschätzungen und Auswirkungen aktueller Rechtsprechung auf die BEM-Praxis“

Prof. Dr. Wolfhard Kohte ist seit 1992 Inhaber der Gründungsprofessur Zivilrecht II an der Juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg mit den Aufgabengebieten Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht. Aktuell ist er Forschungsdirektor am Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. an der Martin – Luther Universität Halle-Wittenberg Darüber hinaus ist Prof. Kohte Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum deutschen und europäischen Arbeitsschutzrecht und Mitherausgeber des Online-Forums: www.reha-recht.de
und Mitherausgeber der Zeitschriften

• Verbraucher und Recht

• Recht und Praxis der Rehabilitation

und er ist Mitglied des jeweiligen Beirats der Fachzeitschriften

• Juristische Rundschau

• Gute Arbeit

• Zeitschrift für Verbraucher und Insolvenz (ZVI).

Fragen im Gespräch am 9. August 2018 in Halle

  1. Welche Rolle spielt für Sie das BEM aktuell in Ihrem Arbeitsalltag… Woran/ Was (er)arbeiten Sie gerade zum Thema? Wo liegen Ihre Schwerpunkte? Frageziel: „auftauen und kennenlernen für die Hörer“

  2. Solange ich mich in meiner Arbeit mit dem BEM und mit der Inklusion ins Arbeitsleben beschäftige, kenne ich Ihre Kommentierung bzw. Ihre Konkretisierung zu den Mindestanforderungen in einem BEM-Prozess: Was ist eigentlich ein „ordnungsgemäßes BEM“ und ein „doppelter Suchprozess“ darin??

  3. Welche Auswirkungen hat ein „ordnungsgemäßes BEM“ auf arbeitsrechtliche Auseinandersetzung z.B. bei einer Krankheitsbedingten Kündigung?

  4. Die Rechtsprechung zum BEM ist über die Jahre (seit es das Gesetz § 84.2. bzw. §167.2 im SGB IX gibt) recht lebendig und wird durchaus kontrovers diskutiert. Urteile und Beschlüsse beeinflussen die BEM-Prozesse in der Praxis erheblich. Das ist mir in meinen Beratungen noch nie so deutlich aufgefallen, wie nach dem BAG-Beschluss vom 23.3.2016, zur Mitbestimmung der Interessenvertretungen im BEM. Ich weiß, dass dieser Beschluss viele BEM-Verantwortliche beschäftigt. Sie haben sich mit diesem Beschluss auseinandergesetzt. Dr. Eberhard Kiesche zitiert (aus Ihrem juris-Artikel 9/2017) Ihre Einschätzung: bad cases makes bad law. Sie haben also auch eher Bedenken wegen dieses Urteils?

  5. Die o.g. BAG-Entscheidung hat Auswirkungen auf die ganz konkrete BEMPraxis und auf Abschlüsse von BEM-Betriebsvereinbarungen. Es gibt beispielsweise aktuell große Unsicherheiten/ Vorbehalte BEM-BV’s zu modifizieren und BEM-Prozesse an veränderte Unternehmensstrukturen und -Rahmenbedingungen anzupassen. Die Sorge ist z.B., dass dann (bei Aufhebung der vorh. BV) die Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen deutlich beschnitten werden können. Ist an dieser Sorge etwas dran? Was raten Sie den „Besorgten“?

  6. Sie haben bereits frühzeitig (2008) die Rolle der Betriebsräte auf der Suche nach dem „richtigen“ BEM beschrieben. Mir begegnen noch heute Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen die sich vehement gegen ein BEM in ihrem Unternehmen wehren. Wie sehen Sie heute die Rollen der Akteure im BEM-Prozess, insbesondere auch die der SBV nach der Reform des SGB IX?

  7. Darüber hinaus: weitere aktuelle BEM-Entscheidungen und ihre Relevanz für die BEM-Praxis

  8. Strittige Fragen (z.B. darf der BB einen Rechtsbeistand hinzuziehen?)

  9. BEM und der „neue“ Datenschutz

  10. In der Modifizierung/ Anpassung des neuen Präventionsgesetzes (§167.2 SGB IX) fallen die „Gemeinsamen Servicestellen“ als Unterstützungsangebot für versicherte BB weg. Wissen Sie, wie es an der Stelle weiter geht? Was wird diskutiert? Was ist aus Ihrer Sicht wünschenswert, sinnvoll, umsetzbar? (mögliche Stichworte: TeilhabeberaterInnen, „Alles aus einer Hand“, DGUV + DRV-Projekte, §44.4 SGB V …)

Standardfrage zur Qualifizierung der BEM-Verantwortlichen und der SBV– auch wenn sie nicht in einem festen BEM-Team sein sollte. Was sollte ein/e BEM-BeraterIn zum BEM unbedingt wissen und „mitbringen“?

Mein Recherche-Material zum Gespräch:

  • Handbuch „Gesamtes ArbSchR 2. Auflage 2018“
  • jurisPR-ArbR 9/2017
  • Das BEM -ein doppelter Suchprozess, WSI 2010
  • Artikel „Werkbuch“ > Arbeitsrechtliche Fragen zum BEM, 2015
  • Artikel rechtliche Aspekte – Rückkehr durch Verfahrens-, Präventions- und Anpassungspflichten > auch Artikel auf REHA-recht.de

Neu erschienen ist Kommentar für die Praxis »SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch« https://www.ipeco.de/service/SGB_IX_KfP.pdf

Kontaktdaten: Prof. Dr. Wolfhard Kohte

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Gründungsprofessur Zivilrecht II Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeits-, Unternehmens- und Sozialrecht

Universitätsplatz 10a 06108 Halle/Saale Tel.: 0345/5523137


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